Ca. 35.000 Menschen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie halten das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“, das 2008 eingeführt wurde, für verfassungswidrig und fordern, dass der Staat aufhört, die Daten aller Bürger zu sammeln.
Was ist passiert?
Im Jahr 2005 kam es in der englischen Hauptstadt London zu schweren Anschlägen. Der Täter konnte überführt werden – die Regierung hatte die Daten seines Handys ausgewertet und konnte ihn so finden. Mit dem Ziel, in Deutschland ähnliche Anschläge zu verhindern, wurde die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Seit 2008 sind die Telefondienstanbieter und Provider verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern.
Das heißt, dass immer, wenn ihr beispielsweise mit einem Freund oder einer Freundin telefoniert, erfasst wird, wann ihr miteinander sprecht. Und wie lange. Ach ja, wo ihr euch dabei befindet, wird genauso geortet. Das gleiche gilt auch, wenn ihr simst. Im Januar 2009 wurde das Gesetz noch einmal geändert: Seit dem wird gespeichert, wie lange ihr online seid, mit wem ihr E-Mails schreibt und mit welchem Rechner ihr ins Internet geht. Selbst wenn hier gilt, dass die Texte selbst nicht beachtet werden sollen, muss man dennoch den „privaten“ Aspekt der E-Mails allgemein hinterfragen. Google „Gmail“ durchforstet beispielsweise auch alle Nachrichten der User.
Was gesprochen wird, bleibt aber geheim, oder?
Laut Bundesregierung schon. Dennoch lassen sich zum Beispiel „bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen“ (Quelle: tagesschau.de). Wenn ihr simst, wird also nicht nur übermittelt, wann ihr wem schreibt, sondern immer auch „was“. Ob diese Inhalte aber gespeichert werden, ist eine andere Sache. Im Prinzip ist es da wie mit den Mails. Niemand kann wirklich versichern, dass die einzelnen Nachrichten nicht gelesen werden.
Wann werden meine Daten verwendet?
Ohne Grund oder Anlass werden diese Daten (offiziell) nicht ausgelesen. Sie liegen ein halbes Jahr auf den Servern der Telefondienstanbieter bzw. Internet-Provider und werden dann wieder gelöscht. Aber begeht jemand ein schweres Verbrechen, dann können die gesammelten und gespeicherten Daten verarbeitet werden. Die Bundesregierung führte dieses Gesetz ja schließlich ein, um damit Verbrechen vorzubeugen.
Wenn meine Daten sowieso nicht verarbeitet werden, warum klagen dann so viele gegen das Gesetz?
Es gibt viele kritische Stimmen, die die Vorratsdatenspeicherung nur als Vorwand sehen, damit die Bundesregierung beispielsweise Journalisten überwachen kann. Ob dies der Wahrheit entspricht, kann nicht geklärt werden. Auch Anwälte und Ärzte, die der Schweigepflicht unterliegen, sehen die Patientenprivatsphäre gefährdet.
Fakt ist: die Datenspeicherung ist enorm teuer, da viele große Server benötigt werden, um die riesigen Datenmengen zu speichern. Kommt es dann beispielsweise zu einem Datenunfall bei einem Server, könnten unglaublich viele Informationen von Jedermann ausgelesen werden. Nicht zuletzt wird auch gefragt, wie mit der nachträglichen Auswertung der gesammelten Daten Verbrechen im Voraus verhindert werden sollen.
Andererseits fordern gerade die Behörden, in diesem Fall die Polizei, dass sie so genannte „Zugriffsrechte“ bekommen, um auf die Daten zugreifen zu können. Sie argumentieren, dass man beispielsweise über Handyortung oder private E-Mails besser gegen die Verbrecher, Drogendealer und Autodiebe vorgehen kann.
Unterm Strich:
Klar ist, dass alle Verbindungsdaten von euren Telefonaten, SMS, Internet- und vor allem Mailaktivitäten irgendwo für euch unerreichbar abgelegt sind. Ihr habt keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen oder Daten zu löschen. Prinzipiell ist es auch nicht unmöglich, die Inhalte klar von den Verbindungsdaten zu trennen. Wer also genau was einsehen kann, bleibt fragwürdig. Selbst wenn ihr also vermeintlich private Gespräche per Mail oder Instant-Messenger führt, kann man damit rechnen, dass diese Informationen für unsichtbare Dritte lesbar sind.
Es ist im Gegenzug aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass man Verbrechern das Leben richtig schwer machen kann, wenn man die persönlichen Daten ausliest. Nun hat das Bundesverfassungsgericht abzuwägen, ob die Eingriffe in die Privatsphäre rechtmäßig sind oder ob sie mehr schaden als nutzen. Im Zweifel wird der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Die Frage nach Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung bleibt offen.
Weitere Links zum Thema:
- n-tv.de: Bund pocht auf Datenspeicherung
- fr-online.de: Vorratsdatenspeicherung vor Gericht: 35 000 gegen den Staat
- netzpolitik.org: Medienspiegel: Mündliche Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung






