Die Bundesregierung will Beschäftige am Arbeitsplatz vor Bespitzelung schützen. Gestern wurde dazu ein Gesetzentwurf um den Arbeitnehmerdatenschutz beschlossen. Die Regierung reagiert damit auf die Datenaffären bei Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom. Auch Social Networks sind von der Regelung betroffen.
Arbeitgeber sollen zukünftig nicht mehr die Online-Profile von Bewerbern und Mitarbeitern bei „Facebook“ oder den „Vz-Netzwerken“ einsehen und bewerten dürfen. Eine Ausnahme gilt für berufsbezogene Social Networks wie „Xing”. Auch „googeln” von potentiellen Mitarbeitern soll erlaubt bleiben. Experten bemängeln aber: Wie soll man kontrollieren, ob Chefs Bewerber in sozialen Netzwerken checken? Wie sollen die Maßnahmen in der Praxis kontrolliert werden?
Der Gesetzentwurf konkretisiert den Datenschutz und die Privatsphäre der Angestellten. Auch das Ausspähen von Pausenräumen oder der Einsatz von verdeckten Kameras am Arbeitsplatz sollen zukünftig verboten sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr hier:
- heute.de: Wann der Chef künftig überwachen darf
- tagesspiegel.de: Facebook soll für Arbeitgeber tabu sein







Dieser ganze Gesetzesentwurf und das derzeit aufgeregte Gehabe mancher Politiker wirkt verlogen und lächerlich angsichts der Aufzeichungs- und Überwachungswut unserer Staatsorgane mit Vorratsdatenspeicherung und elektronischem Personalausweis mit biometrischen Daten…