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Internet & Recht

Cyberbullying – Mobbing via Internet

12. November 2010 / Katharina Fuchs

In fast jeder Schulklasse gibt es Kinder oder Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen von ihren Klassenkameraden ausgegrenzt, verspottet und schikaniert werden. Spielten sich solche „Mobbing-Attacken“ bis vor einigen Jahren noch ausschließlich in der „reellen Welt“ ab – und waren dort schon schlimm genug – werden seit längerem zunehmend Medien – insbesondere das Internet – eingesetzt, um andere gezielt fertig zu machen. Hier spricht man dann vom sog. „Cyberbullying“.

Beschimpfungen in Chatrooms oder über ICQ, Hass-Gruppen bei sozialen Netzwerken wie SchuelerVZ oder das Online-Stellen von peinlichen Handyvideos – Cyberbullying kennt viele Erscheinungsformen. Und das Fatale daran ist, dass Gerüchte, Beleidigungen und unangenehme Bilder oder Videos via Internet innerhalb kürzester Zeit einem sehr großen Publikum zugänglich gemacht werden können. Hinzu kommt, dass es für das Opfer praktisch keinen sicheren Ort mehr gibt, da die Angriffe jederzeit stattfinden können und den Betroffenen über den PC auch zu Hause im eigenen Zimmer erreichen.

Bei vielen Cyberbullying-Opfern führen die ständigen und allgegenwärtigen Attacken dazu, dass sie sich immer mehr zurückziehen und sich aus Scham auch nicht gegen diese Angriffe zur Wehr setzen. Dabei fallen Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen unter entsprechende Straftatbestände (§§ 185, 186 und 187 StGB), können also von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden und zu einem Strafverfahren gegen den Täter führen. Ebenso kann das Androhen von Gewalt den Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) sowie unter Umständen den der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Das Filmen von Personen auf der Toilette oder in anderen geschützten Räumen ist schließlich als  Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) zu bewerten.

Um strafrechtlich wirksam gegen Cyberbullying vorgehen zu können, ist es aber von entscheidender Bedeutung, Beweise zu sammeln. E-Mails mit beleidigenden Inhalten sollten aufbewahrt werden, ICQ- und MSN-Angriffe gesichert werden. Von verunglimpfenden Einträgen auf Internetseiten sollte ein Screenshot angefertigt werden. Dass die Angriffe meist anonym erfolgen, spielt übrigens keine Rolle: Wenn vorher Anzeige erstattet wurde, können die Internetprovider die Identität der Täter ausfindig machen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

Wer sich näher über das Phänomen Cyberbullying erkundigen möchte, kann dies z.B. auf der Seite www.jugendinfo.de machen. Dort steht auch eine Broschüre über Cyberbullying zum Download bereit.

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