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Internet & Recht

Facebook und die Comicbilder

19. November 2010 / Maike Brinkert

In den letzten Tagen wird vielen Usern von Facebook aufgefallen sein, dass sich ihre Freunde urplötzlich in Comic-Helden verwandelt haben. Ausgelöst wurde das Ganze durch einen Aufruf im Netz, seine Profilbilder durch Bilder der Comic-Helden aus der Kindheit zu ersetzen. Das Ziel, eine Invasion der Kindheitshelden, war rasch erfüllt. Binnen kürzester Zeit folgten Tausende dem Ruf.

Hört sich lustig an, ist es aber nicht. Nutzt man fremde Comicbilder und stellt diese öffentlich zur Schau, kann dies schwere Folgen haben. Werden die Bilder anderer Internetseiten entnommen und im eigenen Profil hochgeladen, kann dies gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen.

An den Bildern, seien es Ausschnitte aus einer Serie oder Abbildungen der Comic-Helden selbst, können Urheberrechte bestehen. Erschafft jemand beispielsweise einen Comic-Helden, so ist er dessen Urheber. Hinter dem ganzen Schöpfungsprozess steckt eine Menge Arbeit, welche natürlich auch belohnt werden soll. Deswegen gesteht das Urheberrecht dem Schöpfer bestimmte Rechte zu. So kann der Urheber selbst entscheiden, wer seine Bilder wie verwenden darf. Meistens wird auch für die Nutzung ein gewisser Geldbetrag, eine Lizenz, an den Urheber gezahlt.

Dem Urheber steht unter anderem auch das Recht zu, selbst bestimmen zu können, wer seine Werke sehen darf. Er allein oder die von ihm bestimmten Nutzer dürfen den Comic-Helden der Öffentlichkeit zugänglich machen, also zum Beispiel die Bilder ins Netz stellen. Derjenige, der als Profilfoto ein fremdes Comicbild hochlädt, macht es öffentlich zugänglich. Das gilt auch dann, wenn das Profil nur beschränkt einsehbar ist. Dass sich die Bilder bereits im Netz befunden haben, ändert daran nichts. Der Urheber muss einem selbst explizit die Erlaubnis erteilt haben, das Bild zu verwenden.

Darüber hinaus hat der Schöpfer natürlich auch ein Interesse daran, als Urheber des Werkes benannt zu werden. Jeder, der mit viel Mühe ein Bild gezeichnet oder ein Musikstück komponiert hat, möchte natürlich nicht, dass sich ein Fremder als dessen Künstler ausgibt. Beim Hochladen fremder Bilder auf das eigene Profil wird jedoch meist nicht mehr erkennbar sein, wer der tatsächliche Urheber des verwendeten Bildes war.

Die Urheberrechtsverletzung kann böse Folgen nach sich ziehen. So kann man sich unter anderem der Gefahr einer Abmahnung aussetzen. Die ist meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Auch ein gerichtliches Verfahren ist nicht ausgeschlossen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man umgehend die Comicbilder wieder von seinem Account entfernen. Möchte man trotzdem bei der Aktion mitmischen, bleibt immer noch die Möglichkeit, selbst gefertigte Zeichnungen seines Comic-Helden zu verwenden. Diese dürften, sofern ausreichend Unterscheidbarkeit zum Original bestehen, keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen.

Maike Brinkert

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