Diese Fragerunde ist nun beendet.
Die Auflösung:
Antwort c.) ist natürlich richtig. Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein. Mehr hierzu erfahrt ihr in unserem Beitrag „Mashup-Videos – Urheberrechtsverletzungen …“.
Diese Fragerunde hat Jana gewonnen. Herzlichen Glückwunsch. :-)
Um 13 Uhr geht’s mit einer neuen Frage weiter.
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Auf Video-Plattformen finden sich unzählige sogenannte „Mashup-Videos“. Bei dieser Art von Clips werden bereits bestehende Inhalte, u.a. Songs, Video-Sequenzen oder Fotos, neu miteinander kombiniert. So entstehen manchmal sehr nette neue Movies. Mittels Video-Schnittsoftware sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, doch gibt es hierbei den einen oder anderen Haken.
Die Quiz-Frage:
Was ist bei der Verbreitung von „Mashup-Videos“ problematisch?
a.) Das Unterbewusstsein des Betrachters wird aufgrund unerwarteter Kombinationen stark durcheinander gebracht. Dies kann sogar bis zum vollkommenen Gedächtnisverlust und Bewusstlosigkeit führen.
b.) „Mashup-Videos“ bedürfen der vorherigen Genehmigung des örtlichen „Amtes für collageartiges Videographieren“.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
Mitmachen:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, kopiert die eurer Meinung nach richtige Antwort unten in das Kommentarfeld. Danach gebt ihr in den entsprechenden Feldern noch eure E-Mail-Adresse und einen Nickname ein und ab geht die Post. Wundert euch nicht, wenn euer Kommentar nicht erscheint: Alle Antworten bleiben zunächst verborgen und werden erst nach Schluss der Fragerunde – 12:50 Uhr – veröffentlicht. Eure E-Mail-Adresse wird natürlich nicht angezeigt, sondern nur von uns zur Kontaktaufnahme mit dem Gewinner genutzt. Der Gewinner wird durch Losverfahren unter allen richtigen Antworten ermittelt. Bitte beachtet auch unsere Gewinnspiel-AGBs. Mit der Abgabe einer Antwort stimmt ihr diesen zu.
Und das gibt es zu gewinnen:
Eine DMC-FS30 Digitalkamera von Panasonic im Wert von ca. 220 Euro – eine kleine, komfortable 14-Megapixel-Kamera mit großem 8x-Weitwinkel-Zoom 28-224 mm, HD-Video und intelligenter Automatik. Die FS30 verfügt über ein 28 mm Weitwinkel-Objektiv für Gruppenaufnahmen in engen Räumen oder Teleaufnahmen bei weiten Landschaften. Das Display ist 6,7 cm groß und bietet eine automatische Helligkeitsanpassung.
Nicht gewonnen? Keine Sorge: Es gibt noch eine weitere Chance, denn unter allen Einsendungen des Tages verlosen wir als großen Hauptpreis noch ein iPad.







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c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
Antwort C ist natürlich die Richtige!
Bestes Beispiel das Video eines Bekannten, dass nur er sehen kann, weil er einen Song von Sony als Hintergrund Musik hat.
LG
Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.
c.) Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein.