Diese Fragerunde ist nun beendet.
Die Auflösung:
Antwort c.) ist natürlich richtig. Ausschnitte aus Videos, Teile von Songs und Fotos, die für die Erstellung eines „Mashups“ verwendet werden, können urheberrechtlich geschützt sein. Mehr hierzu erfahrt ihr in unserem Beitrag „Mashup-Videos – Urheberrechtsverletzungen …“.
Diese Fragerunde hat Jana gewonnen. Herzlichen Glückwunsch. :-)
Um 13 Uhr geht’s mit einer neuen Frage weiter.
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Auf Video-Plattformen finden sich unzählige sogenannte „Mashup-Videos“. Bei dieser Art von Clips werden bereits bestehende Inhalte, u.a. Songs, Video-Sequenzen oder Fotos, neu miteinander kombiniert. So entstehen manchmal sehr nette neue Movies. Mittels Video-Schnittsoftware sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, doch gibt es hierbei den einen oder anderen Haken.







